Effiziento - Freitag, 20. September 2019
Auslegung der Wärmepumpe
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Auslegung der Wärmepumpe

Bei richtiger Auslegung der Wärmepumpe für den monovalenten Betrieb deckt die Wärmepumpenanlage als einziger Wärmeerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes (gemäß EN 12831; früher DIN 4701). Je nach Energieversorger (EVU) sind Zuschläge für Sperrzeiten bei der Auslegung zu berücksichtigen. EVU können für maximal 3 x 2 Stunden innerhalb von 24 Stunden die Versorgung unterbrechen. In der Berechnung der erforderlichen Energiemenge werden wegen der Gebäudeträgheit 2 Stunden Sperrzeit nicht berücksichtigt.

Zwischen zwei Unterbrechungszeiten müssen Energieversorger eine doppelt so lange Freigabezeit gewähren wie die vorhergegangene Sperrzeit.

Für eine "erste" Auslegung ist eine Überschlagsberechnung der Heizlast möglich. Hierbei bildet die beheizte Fläche die Basis. Die beheizte Fläche (in Quadratmeter) wird mit folgender spezifischer Heizlast multipliziert:

- Passivhaus 10 W/Quadratmeter

- Niedrigenergiehaus 40 W/Quadratmeter

- Neubau mit guter Wärmedämmung 50 W/Quadratmeter

- Haus mit normaler Wärmedämmung 80 W/Quadratmeter

- Älteres Haus ohne besondere Wärmedämmung 120 W/Quadratmeter

Beispiel:

 Ein Neubau mit guter Wärmedämmung, Fläche von 180 Quadratmeter. Bei einer maximalen Sperrzeit von 3 x 2 Stunden und bei minimaler Außentemperatur (EN 12831) liegt der Leistungsbedarf bei etwa 10 kW. Für einen ganzen Tag ergibt sich so ein Tages-Heizwärmebedarf von 240 kWh (10kW X 24h).

Wegen der Sperrzeiten (3x2 Stunden) stehen zur Deckung des maximalen Tages-Heizwärmebedarfs nur 18 h/Tag zur Verfügung. In dieser Rechnung bleiben wegen der Gebäudeträgheit zwei Stunden unberücksichtigt.

240 kWh/20h = 12 kW

So ist nach dieser Rechnung die Leistung einer Wärmepumpe von 12 kW ausreichend.

Trinkwassererwärmung

Im üblichen Wohnhausbau kalkuliert man für die Auslegung den maximalen Warmwasserbedarf mit rund 50 Litern pro Person und Tag bei ca. 45 ° C. Dies bedeutet eine zusätzliche Heizleistung von etwa 0,25 kW pro Person bei einer Aufheizzeit von acht Stunden. Die Zuschläge und die Auslegung der Wärmepumpe lassen sich nach DIN 4708 Teil 2 genau berechnen.

Diese "erste" Rechnung ist wenig detailliert und kann nur zur Vorprojektierung dienen. Die endgültige Auslegung der erforderlichen Heizleistung ist erst nach einer Heizlastberechnung möglich.

Bei Auswahl der Wärmepumpe sind die Besonderheiten der möglichen Wärmequellen zu berücksichtigen.

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